Verwaltungsrecht
Aufgrund meiner Fortbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir Sie auch auf dem „in der Provinz“ eher selten zu findenden Rechtsgebiet des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Dabei ist einschränkend festzuhalten, dass das Besondere Verwaltungsrecht zu vielschichtig ist, um alle Rechtsgebiete mit der gebotenen fachlichen Qualifikation abdecken zu können.
Kernbereich der hiesigen Tätigkeit ist daher das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie artverwandte Rechtsgebiete wie z. B. das Erschließungsbeitragsrecht, wenngleich eine erste Hilfestellung oftmals schon aufgrund der Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht geleistet werden kann, bevor erforderlichenfalls die Empfehlung an einen Spezialisten ausgesprochen wird.