Notar

Notar

Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker wurde durch das Landgericht Dortmund als Amtsnachfolger an Stelle des verstorbenen Herrn Dr. Christoph Stiens bestellt.


Der Notar, in Westfalen der Anwaltsnotar, ist eine öffentlich bestellte Amtsperson und gegenüber allen Beteiligten an einer Urkunde zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Er befasst sich mit dem Entwurf von Urkunden, der Beurkundung von Verträgen sowie auch einseitigen Erklärungen und ist zudem bei Bedarf beratend tätig.

Vielfach erfordern Rechtsgeschäfte aber auch einseitige Erklärungen die notarielle Beurkundung oder die Unterschriftbeglaubigung durch den Notar, oder es wird die Beurkundungsform – aus welchen individuellen Gründen auch immer – einfach nur gewünscht.

DAS ARBEITS- UND AUFGABENFELD DES NOTARS UMFASST U.A.

Grundstückskaufverträge, Übertragungs- und Schenkungsverträge

Bestellung von Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch- und Wohnrechten

Grundschuldbestellungen

Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, Erbauseinandersetzungsverträgen, Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungen

General- und Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen

Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge

gesellschaftsrechtliche Regelungen in Gestalt von Firmengründungen, deren Veränderungen und Veräußerungen nebst Handelsregisteranmeldungen

Vereinsregisterangelegenheiten

Schuldanerkenntnisse

Teilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungs-/Teileigentume

Erbbaurecht: Bestellung, Belastung, Veräußerung

Landwirtschaftliches Erbrecht wie die Hofübergabe

u. w. m.

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