Notar
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker wurde durch das Landgericht Dortmund als Amtsnachfolger an Stelle des verstorbenen Herrn Dr. Christoph Stiens bestellt.
Der Notar, in Westfalen der Anwaltsnotar, ist eine öffentlich bestellte Amtsperson und gegenüber allen Beteiligten an einer Urkunde zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Er befasst sich mit dem Entwurf von Urkunden, der Beurkundung von Verträgen sowie auch einseitigen Erklärungen und ist zudem bei Bedarf beratend tätig.
Vielfach erfordern Rechtsgeschäfte aber auch einseitige Erklärungen die notarielle Beurkundung oder die Unterschriftbeglaubigung durch den Notar, oder es wird die Beurkundungsform – aus welchen individuellen Gründen auch immer – einfach nur gewünscht.
DAS ARBEITS- UND AUFGABENFELD DES NOTARS UMFASST U.A.
Grundstückskaufverträge, Übertragungs- und Schenkungsverträge
Bestellung von Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch- und Wohnrechten
Grundschuldbestellungen
Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, Erbauseinandersetzungsverträgen, Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungen
General- und Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge
gesellschaftsrechtliche Regelungen in Gestalt von Firmengründungen, deren Veränderungen und Veräußerungen nebst Handelsregisteranmeldungen
Vereinsregisterangelegenheiten
Schuldanerkenntnisse
Teilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungs-/Teileigentume
Erbbaurecht: Bestellung, Belastung, Veräußerung
Landwirtschaftliches Erbrecht wie die Hofübergabe
u. w. m.