Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist über das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht nur ein eigenes Rechtsgebiet, welches von den allgemeinen Grundsätzen häufig Abweichungen normiert, sondern auch „das Recht des Kleingedruckten“. Es verlangt eine zeitintensive Beschäftigung sowohl mit dem konkreten Sachverhalt als auch in Gestalt einer regelmäßigen Verfolgung der einschlägigen, intensiven Rechtsprechung zur Wirksamkeit der nahezu nur aus Klauseln bestehenden Materie.

Nach oben scrollen